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Die vollständige oder teilweise Auslagerung von Geschäftsprozessen
an externe Anbieter nennt man neudeutsch Business Process Outsourcing (BPO).

Dabei werden sogenannte sekundäre Prozesse (Rechnungswesen,
Personalwesen, Kundenbetreuung usw.) ausgelagert.

Wichtigstes Ziel der Auslagerung ist die Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit durch Kostenvorteile und
Konzentration auf die jeweilige Kernkompetenz. In der Vergangenheit
nutzten vor allem große Unternehmen die Vorteile der Auslagerung.
Zunehmend erkennen jedoch auch die kleinen
und mittelständischen Unternehmen
hier ein Potential für ihre Arbeit.

BPO war ein Schwerpunktthema bei Fazit. Eine Kurzfassung
der wichtigsten Ergebnisse finden Sie im FAZIT-Kurzbericht Nr. 3/2008

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Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) ist seit dem
17. Mai 2010 in Kraft.


Es ist damit zu rechnen, daß die entsprechenden Abmahnwellen gegen die Dienstleister
die den verordneten Pflichten nicht nachkommen, bereits in Arbeit sind.

Was sollte man wissen? Entgegen der allgemeinen Annahme
müssen nicht zwingend alle, alle Angaben der DL-InfoV auf ihrer
Homepage anbieten. Es wird verlangt, daß Sie die jeweiligen Informationen
vor Vertragsabschluß bzw. dem Erbringen Ihrer Dienstleistung
bekannt machen. Wenn Sie über Ihre Homepage den Vertragsabschluß
nicht anbieten bzw. Ihre Dienstleistung nicht erbringen, ist es auch
nicht zwingend, daß Sie die entsprechenden Informationen hier anbringen.

Andererseits hat die Verordnung den Praxistest noch nicht bestanden
und es ist eventuell keine schlechte Idee, sie im Impressum einzuarbeiten.

Außerdem: Es gibt bereits diese und jene Informationspflicht: die TGB-Informationspflichtenverordnung,
die Informationspflichten nach den §§ 5
und 6 TMG und die Preisangabenverordnung. .

Die DL-InfoV unterscheidet zwischen Informationen
die nach § 2 ständig und nach § 3 auf Anfrage angeboten werden müssen.
Und! Es gibt Dienstleistungen, die nicht der DL-InfoV unterliegen.

Zu den ständig bereit zu haltenden Informationen
zählen insbesondere: Die meisten Informationen entsprechend
der Vorgabe zum Homepage-Impressum nach § 5 TMG sowie Angaben zur Berufshaftpflicht.
Insbesondere Name und Anschrift des Versicherers.

Zu den auf Anfrage mitzuteilenden Informationen insbesondere:
Berufsrechtliche Angaben, speziell: Verweis auf berufsrechtliche Regelungen, Angaben
zu den vom Dienstleistungserbringer ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten und den mit anderen Personen
bestehenden beruflichen Gemeinschaften

Weiterhin müssen Sie den § 4 beachten,
der detaillierte Angaben macht, wie die Transparenz
der Preisgestaltung einzuhalten ist.

Haus-Horl-Str. 69
45357 Essen

Telefon: 0201 - 43 9695 44    Telefax:0201  - 43 9695 45 
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